“Die Probenahme muss von geschultem, zuverlässigem Fachpersonal vorgenommen werden, das über praktische Erfahrung verfügt und mit der Problemstellung vertraut ist. Die erforderliche Sachkunde ist durch entsprechende Schulungen sicherzustellen” (LAGA PN 98, S.7).
Auch in Anhang 4, Pkt.2 (Probenahme) der Deponie-VO vom 27.4.2009 wird gefordert: ”Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen hat nach LAGA PN 98 zu erfolgen”.
Hier gehts zum Lehrgang "PN 98 - Abfallprobenahme"
Probenehmer gem. LAGA PN 98 müssen sachkundig sein. Dies ist durch entsprechende Schulungen sicherzustellen.
“Die Probenahme muss von geschultem, zuverlässigem Fachpersonal vorgenommen werden, das über praktische Erfahrung verfügt und mit der Problemstellung vertraut ist. Die erforderliche Sachkunde ist durch entsprechende Schulungen sicherzustellen” (LAGA PN 98, S.7).
Auch in Anhang 4, Pkt.2 (Probenahme) der Deponie-VO vom 27.4.2009 wird gefordert: ”Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen hat nach LAGA PN 98 zu erfolgen”.Erfahrung verfügt und mit der Problemstellung vertraut ist. Die erforderliche Sachkunde ist durch entsprechende Schulungen sicherzustellen” (LAGA PN 98, S.7).
Auch in Anhang 4, Pkt.2 (Probenahme) der Deponie-VO vom 27.4.2009 wird gefordert: ”Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen hat nach LAGA PN 98 zu erfolgen”.