Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!
Gegenwärtig stellen mehrere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Überlegungen an, in ihrem Einzugsgebiet eine kommunale Wertstofftonne einzuführen. Andere haben insoweit bereits Tatsachen geschaffen. Ob und inwieweit ein solches Vorhaben rechtlich zulässig ist, ist bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage in mehrfacher Hinsicht fraglich.
Parallel dazu hat der Gesetzgeber in dem zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ermächtigungsgrundlage für
eine Rechtsverordnung zur Wertstofftonne vorgesehen. Bevor konkrete rechtliche Regelungen entwickelt werden, wurden jedoch zunächst verschiedene Forschungsvorhaben durchgeführt, deren Ergebnisse zur Zeit die Grundlage für Planspiele zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung bilden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Planspiele soll dann eine konkrete Regelung entwickelt werden. Insbesondere die Fragen der Trägerschaft für eine einheitliche Wertstofftonne und nach den zulässigen Inhaltsstoffen haben den “Kampf um Abfall” neu entfacht.
- Rahmenbedingungen nach geltendem deutschen Abfallrecht, insbesondere Verpackungsrechts
- Europarechtliche Vorgaben für eine künftige Wertstofftonne
- Vorgaben im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Die neue Wertstoffgesetzgebung (Forschungsvorhaben, Planspiele Stand des Gesetzgebungsverfahrens)
Dr. Markus W. Pauly, Maren Heidmann
Köhler & Klett Rechtsanwälte Köln/Berlin/Brüssel
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