"Die TRGS 520 enthält besondere Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager für Kleinmengen gefährlicher Abfälle unter Berücksichtigung der GefStoffV. Sie gibt den Rahmen für erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen vor.
Fachkräfte im Sinne dieser TRGS müssen über eine chemie-spezifische Fachausbildung (z.B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall) verfügen und durch einschlägige Erfahrung und fachliche Weiterbildung qualifiziert sein.
Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, daß die Fachkräfte mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle zwei Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Die Fortbildungsmaßnahmen und die Teilnehmer sind zu dokumentieren. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen." (Auszüge aus der TRGS 520, Ausgabe März 1999)
Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Offenbach Lehrgänge zum Erwerb und zur Aktualisierung der Sachkunde nach TRGS 520 an.
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