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Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgabe geschult sein. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Offenbach Gefahrgutbeauftragten-Kurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die abzulegende Prüfung praxisnah auszubilden. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert.

BDE-Mitglieder erhalten 15 % Rabatt auf alle vom Umweltinstitut Offenbach angebotenen Veranstaltungen.

Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) [zum Seminar]

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