Warenkorb: Ihr Warenkorb ist leer
.
.

Asbestentsorgung

Im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) gelten für den Umgang mit Asbest bzw. Asbestzementprodukten besondere Regeln und Vorschriften. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass auch Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch geschultes sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.

Folgenden Grundregeln sind für den Umgang mit Asbest unerläßlich:

  • Asbestzementplatten dürfen unter keinen Umständen zerbrechen oder anderweitig beschädigt werden
  • eine staubbildende Behandlung z.B. durch Schleifen oder Anbohren ist zu vermeiden
  • die Verwendung von Hochdruckreinigern oder anderen matierialabtragenden Reinigungsvarianten ist zu vermeiden

Tätigkeiten im Zusammenhamg mit Asbest müssen im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Asbestabfälle stellen keinen besonders überwachungsbedürftigen Abfall oder auch Sondermüll dar und können auf entsprechend ausgewiesenen Deponien entsorgt werden.

Für den Umgang mit Asbest muß im Vorfeld der Arbeiten ein personenbezogender Sachkundenachweis erworben werden. Sinnvoll ist die Schulung von mindestens zwei Mitarbeitern um flexibel agieren zu können.

Das Umweltinstitut Offenbach besitzt eine staatliche Anerkennung zur Durchführung von Sachkundelehrgängen gemäß TRGS 519. Alle BDE-Mitglieder erhalten 15 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

2-tägiger Sachkundelehrgang für Arbeiten an Asbestzementprodukten [zum Seminar]

Nach Oben

.
Veranstaltungen im Fokus
Keine Veranstaltungen im Fokus
.
.
Impressum | AGB
Copyright © 2010 Umweltinstitut Offenbach GmbH