Im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten) gelten für den Umgang mit Asbest bzw. Asbestzementprodukten besondere Regeln und Vorschriften. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass auch Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch geschultes sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.
Folgenden Grundregeln sind für den Umgang mit Asbest unerläßlich:
Tätigkeiten im Zusammenhamg mit Asbest müssen im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Asbestabfälle stellen keinen besonders überwachungsbedürftigen Abfall oder auch Sondermüll dar und können auf entsprechend ausgewiesenen Deponien entsorgt werden.
Für den Umgang mit Asbest muß im Vorfeld der Arbeiten ein personenbezogender Sachkundenachweis erworben werden. Sinnvoll ist die Schulung von mindestens zwei Mitarbeitern um flexibel agieren zu können.
Das Umweltinstitut Offenbach besitzt eine staatliche Anerkennung zur Durchführung von Sachkundelehrgängen gemäß TRGS 519. Alle BDE-Mitglieder erhalten 15 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr.