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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

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Infomaterial
Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG)
Hintergrund:

Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Mit dieser tiefgreifenden Novellierung des bisherigen Abfallrechtes wird - mit einer erheblichen Verspätung - die seit 2008 verabschiedete europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in deutsches Recht eingeführt. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden neben bewährten Normen gänzlich neue Regelungen geschaffen. Bei den bestehenden Normen sind einige Klarstellungen rechtlicher Bestimmungen und abfallrechtlicher Pflichten erkennbar. In manchen Fällen steuert der Gesetzgeber aufgrund von Vollzugserfahrungen nach und berücksichtigt die Rechtsschöpfung der Verwaltungsgerichte.

Inhalte:
  • Überblick über die Systematik und wesentlichen Inhalte des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. März 2011)
  • Ineinandergreifen alter und neue Begriffsbestimmungen des KrWG, Nebenprodukt / Abfall,
  • Das Ende der Abfalleigenschaft – eines Überblicks über den Stand der aktuellen Verordnungen einschließlich geplanter wie bereits bestehender Einzelfallregelungen (u.a. Eisenschrott, Aluminiumschrott, Altpapier),
  • die neue 5-stufige Abfallhierarchie,
  • die kommunalen Überlassungspflichten,
  • die verschärften Erzeugerpflichten und Veränderungen bei den Transportgenehmigungen und den Entsorgungsfachbetrieben.
Referenten:

Dr.  Ralf Kaminski, Markus Figgen, avocado Rechtsanwälte

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
13.09.2012 Berlin
08.10.2012 Köln
Freie Plätze | Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

09.30 - 17.00 Uhr

Mitglieder 320 € zzgl. MwSt.
Nichtmitglieder 395 € zzgl. MwSt.
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Schlagwörter:
Kreislaufwirtschaftgesetz, Abfallrecht



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