Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. Mit dieser tiefgreifenden Novellierung des bisherigen Abfallrechtes wird - mit einer erheblichen Verspätung - die seit 2008 verabschiedete europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in deutsches Recht eingeführt. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden neben bewährten Normen gänzlich neue Regelungen geschaffen. Bei den bestehenden Normen sind einige Klarstellungen rechtlicher Bestimmungen und abfallrechtlicher Pflichten erkennbar. In manchen Fällen steuert der Gesetzgeber aufgrund von Vollzugserfahrungen nach und berücksichtigt die Rechtsschöpfung der Verwaltungsgerichte.
Dr. Ralf Kaminski, Markus Figgen, avocado Rechtsanwälte
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
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09.30 - 17.00 Uhr |
Mitglieder 320 € zzgl. MwSt. Nichtmitglieder 395 € zzgl. MwSt. |