Am 12. Juli 2007 hat die neue Abfallverbringungsverordnung das bisher geltende Verbringungsrecht ersetzt. Mit den sehr umfangreichen und für die Entsorgungspraxis nachhaltigen Veränderungen der Regelungen für den Import und Export von Abfällen sollte sich jeder auseinandersetzen, der im grenzüberschreitenden Geschäft tätig ist.
Die Verfahrensvorschriften zur Notifizierung, das neue Listensystem und die Einwandsgründe gegen die grenzüberschreitende Verbringung sind nur einige Punkte, die mit der Novelle grundsätzliche Änderungen erfahren haben. Unser Seminar wird die wichtigen Änderungen im europäischen und nationalen Abfallverbringungsrecht vorstellen und die Auswirkungen für Abfallerzeuger und Abfallentsorger umfassend erörtern. Es wird erläutert, wie die relevanten Regelungen zu handhaben sind, Notifizierungen vorbereitet und Haftungsfallen erkannt werden.
Herr Detlef Schwärzel, RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt